Anbi-Tech Sp. z o.o.
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen legen die Grundsätze fest, nach denen Anbi-Tech Sp. z o.o. mit Sitz in Olewin 50A, 32-300 Olkusz, NIP: 637 219 07 15, die in angenommenen Bestellungen oder Verträgen bezeichneten Produkte/Waren an Käufer verkauft und Dienstleistungen für sie erbringt.
Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Auftragsbestätigung bilden die einzige vertragliche Regelung
zwischen den Parteien für den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Andere als diese Bedingungen, die der Käufer festgelegt hat, finden daher selbst dann keine Anwendung, wenn sie einen Ausschließlichkeitsanspruch enthielten und vom Verkäufer nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurden. Mit der Bestellung erklärt der Käufer zugleich, dass er die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Anbi-Tech Sp. z o.o. kennt und akzeptiert und damit auf seine eigenen Bedingungen verzichtet.
Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen können bei sonstiger Nichtigkeit nur schriftlich geändert werden.
Begriffsbestimmungen:
• Verkäufer: Anbi-Tech Sp. z o.o. mit Sitz in Olewin 50A, 32-300 Olkusz.
• Käufer – der Rechtsträger, der die andere Partei des Kaufvertrags ist (Vertragspartner von Anbi-Tech Sp. z o.o.).
• Parteien – Verkäufer und Käufer.
• Ware – Handelswaren und Erzeugnisse, die von Anbi-Tech Sp. z o.o. im Rahmen eines Vertrags mit dem Vertragspartner oder aufgrund seiner Bestellung hergestellt und/oder verkauft werden.
• Vertrag – eine durch Auftragsbestätigung zustande kommende Transaktion über den Verkauf von Waren.
• Schriftform – als Schriftform gelten auch elektronisch übermittelte Nachrichten, also E-Mail und Fax.
• Unternehmer – Unternehmer ist eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der ein gesondertes Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht und die im eigenen Namen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Als Unternehmer gelten auch die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Rahmen der von ihnen ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit.
1. Der Vertrag kommt aufgrund einer vom Käufer aufgegebenen und vom Verkäufer schriftlich bestätigten Bestellung zustande (Auftragsbestätigung). Bei Bestätigungen per E-Mail muss die Auftragsbestätigung von einer E-Mail-Adresse versandt werden, welche die Unternehmensdomain des Verkäufers enthält.
2. Sendet der Verkäufer dem Käufer nicht unverzüglich eine Auftragsbestätigung, so gilt dies auch dann nicht als Annahme der vom Käufer vorgegebenen Bedingungen, wenn die Bestellung dem Verkäufer eine Antwort innerhalb einer bestimmten Frist auferlegt.
3. Die bloße Aufgabe einer Bestellung führt nicht zum Zustandekommen des Vertrags.
4. Die vom Käufer vorgelegten Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, der Verkäufer bestätigt ihre Anwendung ausdrücklich schriftlich.
5. Die Parteien schließen sämtliche gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten eines stillschweigenden Vertragsabschlusses aus.
6. Mündliche Vereinbarungen, Garantien und Zusicherungen der Mitarbeiter von Anbi-Tech Sp. z o.o. sind nicht bindend und können keine Grundlage für Ansprüche gegen den Verkäufer bilden.
7. Sämtliche Kataloge, Präsentationen, Broschüren, Angebote, Informationen auf der Website usw. zu Waren, Produkten und Dienstleistungen, die von Anbi-Tech Sp. z o.o. verkauft bzw. erbracht werden, dienen ausschließlich der Information und sind für den Verkäufer unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an Käufer dar, Anfragen und/oder Bestellungen abzugeben.
8. Bei Abweichungen zwischen den Bedingungen des Geschäftsangebots des Verkäufers und den Bedingungen der Auftragsbestätigung ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
9. Beim Verkauf von Waren nach Kilogramm ist das in der Auftragsbestätigung angegebene Gewicht ein Richtwert und kann sich ändern.
10. Alle Bestellungen unterliegen diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen und müssen schriftlich abgefasst werden.
11. Ist die Ausführung einer aufgegebenen Bestellung aus irgendeinem Grund nicht möglich, informiert der Verkäufer den Käufer darüber, dass die Bestellung überhaupt nicht angenommen werden kann, oder nennt in der Auftragsbestätigung eine mögliche Ausführungsweise und den voraussichtlichen Ausführungstermin der betreffenden Bestellung.
12. Der Käufer ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung eingehend zu prüfen. Erhebt er während der Geschäftszeiten des Verkäufers von 7:00-16:00 Uhr, spätestens jedoch innerhalb von 24 h nach Erhalt, keine Einwände gegen die vom Verkäufer übermittelte Auftragsbestätigung, gilt diese als vollständig angenommen. Die so festgelegte Art der Auftragsausführung ist für beide Parteien bindend, und der Käufer ist nicht berechtigt, von ihr zurückzutreten, außer in den in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen.
13. Der Vertrag kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers aufgelöst werden. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer bei Sonderbestellungen (z. B. Fertigung von Bauteilen nach Kundenauftrag, Eingriffe in das Material) eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des Bruttobestellwerts und bei Standardwaren in Höhe von 30% des Bruttobestellwerts verlangen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Bestellung entstandenen Kosten zu erstatten.
14. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die aufgegebene Bestellung in Teilleistungen auszuführen, sofern der Käufer nicht ausdrücklich angegeben hat, dass dies unzulässig ist.
15. Kann der Verkäufer den Vertrag aus von ihm unabhängigen Gründen, z. B. wegen einer Störung, Energieknappheit, fehlender Transportmittel, Streiks, Krankheiten, Unfällen in Produktion oder Lager, Kriegen, Bränden, Überschwemmungen, behördlichen Vorgaben oder Vorgaben gegenüber dem Hersteller/Lieferanten der Ware oder wegen anderer unvorhersehbarer Ereignisse, ganz oder teilweise nicht erfüllen, ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer haftet nicht für daraus entstehende Schäden, und der Käufer kann in solchen Fällen keine Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, soweit dies nach polnischem Recht zulässig ist.
16. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, mit Vertragspartnern individuelle Verträge abzuschließen, die von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten können.
17. Der Verkäufer kann die Annahme einer Bestellung zur Ausführung ablehnen, ohne dem Käufer Gründe zu nennen, oder die Bestellung teilweise zur Ausführung annehmen.
18. Ein Wechsel des Käufers während der Auftragsausführung ist nur auf schriftlichen Antrag der Person möglich, die die Bestellung aufgegeben hat, und bedarf der schriftlichen Zustimmung des neuen Käufers, der erklärt, dass er die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Anbi-Tech Sp. z o.o. zur Kenntnis genommen hat.
19. Dienstleistungen und Waren werden ausschließlich an Unternehmer verkauft.
1. Der Preis der verkauften Ware bzw. der erbrachten Dienstleistung wird jeweils in der Auftragsbestätigung festgelegt.
2. Bei Abweichungen zwischen der vom Käufer aufgegebenen Bestellung und dem vom Verkäufer vorgelegten Angebot, z. B. einer Verringerung der Menge der verkauften Ware oder einer Änderung des Werkstoffs, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Preise zu erhöhen, andere Geschäftsbedingungen und den Lieferplan zu ändern oder ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Treten nach Vertragsschluss Umstände ein, die eine Erhöhung des Warenpreises rechtfertigen, z. B. ein Anstieg der Produktionskosten oder des Einkaufspreises des betreffenden Werkstoffs/der betreffenden Ware bzw. die Einführung oder Erhöhung zusätzlicher, mit der Auftragsausführung verbundener Gebühren (z. B. Zoll), ist der Verkäufer berechtigt, den in der Auftragsbestätigung angegebenen Warenpreis zu erhöhen.
4. Für jede Warenlieferung wird eine gesonderte Rechnung ausgestellt.
5. Der Käufer verpflichtet sich, den Preis innerhalb der vom Verkäufer auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen.
6. Die aufgrund einer bestätigten Bestellung ohne Unterschrift des Käufers ausgestellte Rechnung bildet die Grundlage für die Geltendmachung von Forderungen aus dem Kauf und Verkauf von Waren/Dienstleistungen.
7. Die Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als geleistet, in dem die Mittel dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben werden.
8. Hält der Käufer die aus der Rechnung resultierende Zahlungsfrist nicht ein, kann der Verkäufer die Zahlung des höchstmöglichen gesetzlichen Verzugszinses ab dem Tag nach der Fälligkeit sowie die Erstattung von Inkasso-, Gerichts-, Vollstreckungs- und Prozessvertretungskosten verlangen.
9. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer zur Sicherung künftiger Forderungen eine Vorauszahlung oder ein Angeld zu verlangen.
10. Bei noch nicht ausgeführten Bestellungen kann der Verkäufer eine zuvor gewährte Zahlung mit Zahlungsziel (Banküberweisung) jederzeit ändern. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, die Ware vor ihrer Herausgabe oder bei der Abholung zu bezahlen (Barzahlung/Nachnahme).
11. Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind Nettopreise und werden um die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden Sätzen erhöht.
12. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ausführung laufender und künftiger Bestellungen auszusetzen oder auf ihre Ausführung zu verzichten, wenn der Käufer mit Zahlungen aus irgendeinem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag in Verzug ist. Der Verkäufer haftet nicht für daraus entstehende Schäden, und der Käufer kann im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag keine Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
13. Für die Ausstellung und Ausgabe von Werkstoffzeugnissen, ausgenommen Konformitätserklärungen, wird eine mit dem Verkäufer vereinbarte Gebühr erhoben. Eine Verzögerung bei der Ausgabe des Zeugnisses, die darauf beruht, dass der Verkäufer es verspätet vom Hersteller oder Lieferanten erhält, kann weder Grundlage für Ansprüche des Käufers sein noch zur Aussetzung, Einschränkung oder Verzögerung der Zahlung aus der Rechnung, zur Erhebung einer Reklamation oder zu anderen Forderungen mit Sanktionscharakter berechtigen.
14. Die Möglichkeit, ein Zeugnis zu erhalten, und dessen Preis sind vor Aufgabe der Bestellung beim Verkäufer zu erfragen. Der Antrag auf Erhalt eines Zeugnisses muss spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung gestellt werden. Dies kann die Ausführungszeit und den Warenpreis erhöhen. Die Zustimmung zur Ausgabe des Zeugnisses an den Kunden muss vom Verkäufer jeweils in der Auftragsbestätigung bestätigt werden. Fehlt eine solche Bestätigung, wird davon ausgegangen, dass das Zeugnis nicht ausgestellt wird.
15. Vom Verkäufer übermittelte Zeugnisse, Konformitätserklärungen oder andere Dokumente, die Angaben zur Qualität der gekauften Ware, zum für das Produkt verwendeten Werkstoff, zu dessen Parametern und technischen Eigenschaften enthalten, stellen keine Bestätigung dieser Angaben durch den Verkäufer und damit keine Zusicherung dar, dass die Ware/der Werkstoff die darin genannten Kriterien erfüllt. Diese Dokumente enthalten jeweils lediglich die Information des Verkäufers, dass die Ware/der Werkstoff nach Erklärung des Herstellers gemäß den in den Dokumenten genannten Kriterien hergestellt wurde.
1. Der Käufer erwirbt keinerlei Rechte des geistigen Eigentums in Form von Lizenzen, Patenten, Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den gekauften Waren/Produkten.
2. Der Käufer erklärt, dass sämtliche Zeichnungen, Dateien und/oder Elemente, die er dem Verkäufer zur Ausführung der Bestellung übermittelt, keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über bestehende gewerbliche Schutzrechte und andere ihm bekannte Rechte zu informieren. Bei Ansprüchen Dritter stellt der Käufer den Verkäufer von der Haftung frei und ersetzt ihm die entstandenen Schäden.
3. Die verkauften Waren stehen unter Eigentumsvorbehalt und bleiben bis zum Eingang der vollständigen Zahlung beim Verkäufer dessen Eigentum. Diese Waren dürfen weder verpfändet noch anderweitig belastet werden.
1. Die Lieferung gilt als ausgeführt, sobald die Ware an den Käufer oder an einen von einer der Parteien beauftragten Kurier übergeben wird. In diesem Zeitpunkt ist die Lieferung bewirkt und die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht vom Verkäufer auf den Käufer über, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.
2. Für steuerrechtliche Zwecke gilt eine Dienstleistung mit ihrer vollständigen Ausführung und nicht erst mit ihrer Abnahme durch den Käufer als erbracht.
3. Benennt der Käufer keinen Frachtführer, liefert der Verkäufer die Waren durch einen von ihm gewählten Kurier an den vom Käufer angegebenen Ort, ohne zu gewährleisten, dass die schnellste und günstigste Versandart gewählt wird.
4. Die Waren werden an den in der Bestellung als Lieferort angegebenen Ort geliefert. Ist kein Ort angegeben, gilt der Unternehmenssitz des Käufers als Lieferort.
5. Der Verkäufer behält sich das Recht auf Teillieferungen vor.
1. Der Verkäufer schließt die gesetzliche Gewährleistungshaftung für die verkauften Produkte vollständig aus, ausgenommen Verkäufe unter Beteiligung von Verbrauchern, soweit besondere Rechtsvorschriften dies zulassen.
2. Der Verkäufer gewährt keine Garantie auf die verkauften Produkte. Anzeigen von Produktmängeln können vom Verkäufer im Einzelfall geprüft werden und hängen von den Umständen des jeweiligen Falls ab, die der Verkäufer jeweils überprüft.
3. Der Verkäufer haftet nach der Herausgabe der Ware aus dem Lager an den Käufer/Kurier nicht für Schäden im Zusammenhang mit der gelieferten Ware.
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am Tag ihres Erhalts zu prüfen. Erhält er Ware, die von der in Ziffer II dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen genannten Auftragsbestätigung abweicht, muss er den Verkäufer noch am selben Tag unverzüglich darüber informieren.
2. Stellt der Käufer fest, dass die Ware während des Transports teilweise verloren ging oder beschädigt wurde, ist er verpflichtet, alle zur Feststellung der Haftung des Frachtführers erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Käufer muss dem Frachtführer seine Einwände bei Annahme der Ware mitteilen und gemeinsam mit ihm ein Protokoll über die Beschädigung oder Fehlmenge erstellen, das er bei Erhebung einer Reklamation anschließend dem Verkäufer übermitteln muss.
3. Die beim Käufer übliche Praxis der Warenannahme entbindet ihn nicht von der in Punkt 2 genannten Pflicht.
4. Erhält der Käufer Ware, die nicht der Auftragsbestätigung entspricht, muss er dem Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware eine schriftliche Reklamation übermitteln, die die Bestellnummer, sämtliche Warenparameter, die Umstände des Kaufs, Transports, der Lagerung und Bearbeitung, Fotos sowie den Grund der Reklamation enthält (Beschreibung der Abweichung).
5. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer die mangelhafte Ware auf dessen jeweilige Aufforderung zur Besichtigung bereitzustellen/zu liefern, mit ihm zur Klärung der Reklamation zusammenzuarbeiten und die Ware während des gesamten Reklamationsverfahrens so zu lagern, dass sie nicht beschädigt werden kann.
6. Einer Reklamation wird erst stattgegeben, nachdem der Verkäufer und/oder der Hersteller die beanstandete Warenpartie geprüft hat.
7. Der Verkäufer hat zwei Wochen Zeit, um die Reklamation zu prüfen.
8. Wird die Reklamation anerkannt, verpflichtet sich der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder zum Austausch der mangelhaften Ware gegen neue Ware oder zur Beseitigung der Mängel. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Ziffer VI dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ausgeschlossen.
9. Mängel an einem Teil der Ware, der nicht der Auftragsbestätigung entspricht, berechtigen den Käufer nicht dazu, die gesamte Lieferung zu reklamieren.
10. Ist der Austausch der mangelhaften Ware oder ihre Reparatur unmöglich oder würde er zusätzliche Aufwendungen des Verkäufers erfordern, ist der Verkäufer berechtigt, Reparatur oder Austausch abzulehnen und dem Käufer den entsprechenden Teil des Preises zu erstatten.
11. Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel der Ware, wenn sie unsachgemäß montiert oder entgegen ihren technischen Parametern und Gebrauchseigenschaften verwendet wurde, wenn der Käufer, Dritte oder der Endabnehmer Änderungen an der Ware vorgenommen haben oder wenn die Ware unsachgemäß transportiert oder gelagert wurde.
12. Der Verkäufer haftet nicht für Unregelmäßigkeiten, die im Produktionsprozess des Käufers oder seiner nachgelagerten Abnehmer infolge einer ungeeigneten Werkstoffauswahl durch den Käufer entstehen.
13. Die Erhebung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Pflicht, den Rechnungsbetrag für die betreffende Bestellung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
14. Wird eine Reklamation vom Verkäufer als unbegründet erachtet, weil die gemeldeten Mängel nicht festgestellt wurden, ist der Käufer verpflichtet, sämtliche mit der Reklamation verbundenen Kosten zu tragen.
15. Im Reklamationsfall trägt der Verkäufer weder die Kosten für Prüfungen der chemischen Zusammensetzung, Transport, Produktion oder Montage der beanstandeten Ware noch sonstige Kosten, die nicht unmittelbar mit dem Kauf der Ware oder Dienstleistung zusammenhängen.
16. Der Verkäufer gewährleistet nicht die Eignung einer Ware für einen bestimmten Verwendungszweck. Das Risiko der Bestimmung und Verwendung der vertragsgegenständlichen Ware liegt ausschließlich beim Käufer.
17. Der Verkäufer haftet nur für tatsächlich entstandene Schäden, jedoch höchstens bis zur Höhe des Nettoverkaufswerts für den Käufer. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn.
1. Holt der Käufer oder eine von ihm benannte Person mit Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen die Ware ab und transportiert oder versendet sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine nach den steuerrechtlichen Vorschriften erforderliche Kopie des Dokuments vorzulegen, in dem die nach den Zollvorschriften zuständige Zollstelle die Ausfuhr der Waren aus dem Gebiet der Europäischen Union bestätigt und aus dem hervorgeht, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware mit der aus der Europäischen Union ausgeführten Ware identisch ist. Legt der Käufer dem Verkäufer dieses Dokument nicht bis zum 25. Tag des Monats vor, der auf den Kalendermonat der Warenabholung folgt, belastet der Verkäufer den Käufer mit der Umsatzsteuer zu dem für den Inlandsverkauf der gelieferten Waren geltenden Satz. Legt der Käufer dem Verkäufer dieses Dokument später vor, berichtigt der Verkäufer die zuvor berechnete Umsatzsteuer.
2. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, das heißt bei Lieferungen aus Polen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Umsätze mitzuteilen, unter der er seine Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als Polen ausübt, und dem Verkäufer Unterlagen vorzulegen, die eindeutig bestätigen, dass die vom Verkäufer gelieferten Waren aus Polen ausgeführt und an den Käufer im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union geliefert wurden. Dazu gehören insbesondere Beförderungsunterlagen des für die Ausfuhr der Waren aus Polen verantwortlichen Frachtführers, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Waren an ihren Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geliefert wurden. Liegt der vorstehend genannte Frachtbrief nicht vor, ist der Käufer verpflichtet, andere Unterlagen vorzulegen, die die Lieferung der Waren an den Empfänger im Bestimmungsland eindeutig bestätigen, das heißt die Spezifikation und den Liefernachweis. Legt der Käufer dem Verkäufer die genannten Unterlagen nicht bis zum 25. Tag des Monats vor, der auf den Kalendermonat der Warenabholung folgt, belastet der Verkäufer den Käufer mit der Umsatzsteuer zu dem für den Inlandsverkauf der gelieferten Waren geltenden Satz. Legt der Käufer dem Verkäufer die Unterlagen später vor, berichtigt der Verkäufer die zuvor berechnete Umsatzsteuer.
3. Der Verkäufer behält sich die Möglichkeit vor, Verkäufe außerhalb Polens unter Berechnung der Umsatzsteuer auszuführen. Nachdem der Käufer Unterlagen vorgelegt hat, die die Ausfuhr der Ware aus Polen und ihre Lieferung an den Bestimmungsort bestätigen, verpflichtet sich der Verkäufer, die Rechnung entsprechend zu berichtigen und den betreffenden Betrag aus der ursprünglichen Rechnung zu erstatten oder ihn mit den ihm gegen den Käufer zustehenden Forderungen zu verrechnen.
1. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen den Parteien.
2. Wird eine oder werden mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen für nichtig, rechtswidrig oder undurchführbar erklärt, so berührt oder beschränkt dies weder die Gültigkeit noch die Rechtmäßigkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen.
3. Der Käufer darf Rechte aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht auf Dritte übertragen.
4. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Daten zu bestehenden oder in Ausführung befindlichen Verträgen vom Verkäufer und von in seinem Auftrag handelnden Unternehmen zum Zweck der Auftragsausführung erhoben und verarbeitet werden.
5. Alle etwaigen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen, unterliegen dem polnischen Recht und werden von dem für den Sitz des Verkäufers zuständigen Gericht entschieden. Auch im Außenhandel, auf den die Rechtsvorschriften der Europäischen Union keine Anwendung finden, sind für die Entscheidung etwaiger Streitigkeiten die polnischen Gerichte zuständig und das polnische Recht maßgeblich.
6. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, über Änderungen des Inhalts der Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu informieren. Die jeweils aktuellen Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden dem Käufer auf jede Anfrage ausgehändigt und sind auf der Website www.anbi-tech.pl verfügbar.
7. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten seit dem 01.09.2016.
Aktualisierungsdatum: 21.08.2026.
Wir veröffentlichen erhaltene Referenzen und Bewertungen aus dem Unternehmensprofil auf Google Maps. Wir zitieren sie wörtlich und ohne Korrekturen.
Mit voller Überzeugung kann ich Anbi-Tech als zuverlässigen und professionellen Partner im Bereich der mechanischen Bearbeitung und der Fertigung von Teilen für die Pharmaindustrie empfehlen. Dies ist bereits das dritte Unternehmen, bei dem ich das Vergnügen habe, mit Anbi-Tech zusammenzuarbeiten, und jedes Mal verläuft die Zusammenarbeit auf höchstem Niveau.
Die Pharmaindustrie ist außerordentlich anspruchsvoll – nicht nur die Präzision der Ausführung zählt, sondern auch Termintreue, Materialqualität und ein vollständiges Verständnis der Kundenbedürfnisse. Anbi-Tech hat mehrfach bewiesen, dass sich das Unternehmen in diesem Umfeld hervorragend zurechtfindet. Das Unternehmen fertigte für uns unter anderem Formatteile, Ersatzteile, Füllnadeln, Förderschnecken, Komponenten zur Dosierung von Pulvern und Flüssigkeiten sowie viele weitere Produktionskomponenten.
Besondere Anerkennung verdient die Qualität der Bauteilausführung – sowohl aus säurebeständigem Edelstahl 316L und 304 als auch aus Kunststoffen wie POM, Polyurethan oder Polycarbonat. Die Komponenten werden sehr solide, mit hoher Präzision und großer Sorgfalt bis ins Detail gefertigt, was in unserer Branche von entscheidender Bedeutung ist.
In Notfällen, in denen Zeit, schnelle Reaktion und ein flexibler Umgang mit dem Kunden zählten, hat Anbi-Tech uns mehrfach buchstäblich „die Haut gerettet“. Ein enormer Vorteil des Unternehmens ist sein moderner Maschinenpark, mit dem selbst sehr anspruchsvolle Projekte bei höchster Ausführungsqualität realisiert werden können.
Ebenso wichtig sind die Menschen – die Mitarbeiter des Unternehmens zeigen stets vollen Einsatz, Kooperationsbereitschaft und technische Unterstützung. Die große Erfahrung, Professionalität und partnerschaftliche Haltung gegenüber dem Kunden sind deutlich zu erkennen.
In der Pharmazie ist auch der „Papierkram“, also die Zertifikate, wichtig. Sie wurden bei Audits nie beanstandet, weder bei Kundenaudits noch bei behördlichen Audits (z. B. GIF).
Ich empfehle die Zusammenarbeit mit Anbi-Tech uneingeschränkt allen Unternehmen, die einen bewährten, zuverlässigen und qualitätsorientierten technischen Partner suchen.
Dariusz Stachowicz, Senior Manager der Instandhaltungsabteilung, Polfa Warszawa S.A.
Sehr gute Zusammenarbeit mit Anbi-Tech bei der Umsetzung einer neuen Produktionslinie für einen Abfüllbetrieb. Anhand eines Flaschenmusters und von Elementen der alten Linie erstellte der Ingenieur des Unternehmens in SolidWorks die Konstruktion und Dokumentation der neuen Formatteile. Anschließend fertigte Anbi-Tech unter anderem Schnecken, Sternräder, Mitnehmer, Ausrichter, Wendevorrichtungen und Zuführelemente.
Ein großes Plus für den ganzheitlichen Ansatz – von der Analyse und Konstruktion bis zur Fertigung der fertigen Komponenten. Große technische Erfahrung, Präzision und die Fähigkeit, ungewöhnliche Probleme zu lösen, sind deutlich erkennbar. Ich empfehle das Unternehmen.
Bartłomiej Ć, Spezialist, ORLEN
Wir arbeiten mit Anbi-Tech bei der Fertigung von Teilen und technischen Komponenten für unsere Projekte zusammen. Wir schätzen das Unternehmen vor allem für die Ausführungsqualität, Termintreue und den sehr guten Kontakt. Bei ungewöhnlichen Themen kann es beraten und eine Lösung finden, anstatt lediglich ein Bauteil nach Zeichnung zu fertigen. Ein zuverlässiger und empfehlenswerter Partner.
Marek P., Produktionsleiter, Triccor
Ein zuverlässiges Unternehmen mit enormer Erfahrung! Es fertigt Bauteile aus Stahl, Aluminium und Spezialkunststoffen wie POM und PTFE. Jede Dienstleistung – ob Drehen, Fräsen oder CNC-Schneiden – wird perfekt und mit größter Sorgfalt bis ins kleinste Detail ausgeführt. Ausgezeichneter Kontakt, fachkundige Beratung und stets termingerechte Ausführung. Ich empfehle das Unternehmen uneingeschränkt jedem, der zuverlässige Komponenten benötigt.
Damian Lab
Für ein Angebot senden Sie uns eine PDF- oder DXF-Zeichnung oder ein STEP-Modell mit Maßen. Geben Sie das Material, die Stückzahl und die Qualitätsanforderungen an. Ein Foto des Teils ohne Maße reicht für ein belastbares Angebot nicht aus.
Wenn das Projekt mehrere Arbeitsschritte verbindet, legen wir den Umfang der Bearbeitung, Kontrolle, Montage und der bei Partnerunternehmen ausgeführten Prozesse fest.
Tel.: +48 32 788 70 10
Mobil: +48 693 726 777
Mobil: +48 693 726 127
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